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UnterfangungSoll die Gründung von Neubauten tiefer ausgeführt werden als die vorhandene von direkt benachbarten bestehenden Bauwerken, sind Fundament- oder Gebäudeunterfangungen erforderlich. Bei setzungsgefährdeten oder sich setzenden Bauwerken sind ebenfalls Unterfangungen notwendig. Unterfangungen können wie folgt ausgeführt werden:
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